100 % Förderung der Beratungskosten für vom Coronavirus betroffene Unternehmen

Das Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird zum 03.04.2020 um das Sofortprogramm für KMU erweitert, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Es ist vorerst bis zum 31.12.2020 befristetet.
- Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Nettoberatungskosten, max. 4.000 Euro (Vollfinanzierung).
- Berater müssen für das Programm bei der BaFa gelistet sein.
- Bis zur Ausschöpfung des Kontingentes von 4.000 Euro können mehrere Beratungen beantragt werden.
- Der Zuschuss wird vom BAFA direkt auf das Konto des Beraters ausgezahlt (Keine Vorfinanzierung durch das Unternehmen).
- Ein Informationsgespräch bei einem Regionalpartner ist nicht erforderlich.
- Anträge auf Förderung einer Beratung können zunächst bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.
- Im Bericht müssen die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.
Unternehmen, die sich schon vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten befunden haben, müssen das Förderprogramm wie bisher nach den Konditionen für Unternehmen in Schwierigkeiten nutzen.
Anträge sind online zu stellen unter https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
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